EU-1/EFTA-Bürger können in der Schweiz:
- sich niederlassen
- sich beruflich betätigen
- Immobilien kaufen2
Weiterführende Informationen zu Zuwanderung / Zuzug in die Schweiz:
1 EU ohne Osterweiterung
2 nach Wohnsitznahme in der Schweiz gibt es keine Beschränkungen; bei Auslandwohnsitz dürfen alle Grundstücke ausser Wohneigentum erworben werden (Ausnahme von der Ausnahme: Erwerbsmöglichkeit von Ferienimmobilien im Kontigent) [vgl. www.immokaufdurchauslaender.ch].