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Unternehmen und Zuzug

EU-1/EFTA-Bürger können in der Schweiz:

  • sich niederlassen
  • sich beruflich betätigen
  • Immobilien kaufen2

1 EU ohne Osterweiterung

2 nach Wohnsitznahme in der Schweiz gibt es keine Beschränkungen; bei Auslandwohnsitz dürfen alle Grundstücke ausser Wohneigentum erworben werden (Ausnahme von der Ausnahme: Erwerbsmöglichkeit von Ferienimmobilien im Kontigent) [vgl. www.immokaufdurchauslaender.ch].

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